Corona Hygienekonzept

Daher werden wir mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene, unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. Im Oktober 2020 investierten wir in drei OZONOS AIRCLEANER um für reine Raumluft garantieren zu können. Bitte unterstützen Sie uns und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein. Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!
!! Es gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe und somit bei uns die 3G-Regel !!
Wer darf kommen?
Für unsere Hotelgäste gilt in der Warnstufe die „3G“-Regelung, für Nicht-Immunisierte ist ein Aufenthalt nur mit negativem Test möglich!
Maßgeblich für einen Besuch im Restaurant ist die für Baden-Württemberg gültige “3G”-Regelung in der Warnstufe . Das tragen einer FFP-2-Maske ist verfplichtend.
- Nachweis per QR-Code (das gelbe Impfbuch reicht nicht mehr aus), auf dem die zweite Impfung mindestens 14 Tage alt ist sowie ein Ausweisdokument zum Abgleich der Identität.
- Nachweis per positivem PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber nicht älter als 3 Monate ist sowie ein Ausweisdokument zum Abgleich der Identität.
Ausgenommen von der 3G-Regel in der Warnstufe sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.*
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.*
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule* – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien**.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.**
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).**
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.**
Maskenpflicht:
Mit Beschluss der Landesregierung vom 11. Januar 2022 sind Sie zum tragen einer FFP2-Maske in der Gastronomie verpflichtet. An Ihrem Sitzplatz können Sie diese natürlich abnehmen.
Sonstiges:
Da sich die Vorgaben des Landes permanent ändern, entnehmen Sie die aktuellen Regeln bitte direkt der Coronaverordnung des Landes Baden-Württember. Diese finden Sie, neben anderen wichtigen Seiten im Anschluß.
Wir verstehen, dass Sie aufgrund der derzeitigen Informationsflut und kursierenden Unwahrheiten verunsichert sind und Fragen haben. Informationen aus erster Hand finden Sie auf den Seiten der Landesregierung. Hier insbesondere die
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Coronaverordnung auf einen Blick
- Coronazahlen Baden-Württrmberg
- Informationen zu unseren Ozonos-Aircleanern
Wir sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen zu einem Besuch in unserem Hause gerne.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre MithilfeIhre Familie Vogt und Team