Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung beruht auf folgenden gesetzlichen Vorgaben:

  • § 10 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882), gültig ab 28. Juni 2025

2. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist vollständig konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den oben genannten Rechtsvorschriften. Sämtliche Seiteninhalte, Navigationselemente und Dokumente erfüllen die Erfolgskriterien; regelmäßige Audits – zuletzt im Juni 2025 – bestätigen dies.

AChecker accessibility checker compliance: WCAG 2.0 (Level AA)


3. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind keine Barrieren bekannt. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, informieren Sie uns bitte – wir prüfen jeden Hinweis umgehend.


4. Erstellung dieser Erklärung

  • Methode: Vollständiger BITV-Selbsttest (Version 2025) kombiniert mit externem WCAG-Audit.
  • Erstellungsdatum: 29. 06. 2025
  • Letzte Überprüfung: 29. 06. 2025

5. Feedback- und Kontaktmöglichkeit

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, kontaktieren Sie uns:

Hotel Berkheimer Hof
Kastellstraße 1
73734 Esslingen-Berkheim
Tel (07 11) 3 45 16 07

info@berkheimer-hof.de

Wir antworten Ihnen innerhalb von zwei Wochen.


6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Website nicht barrierefrei ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de

Die Schlichtung ist kostenfrei und dient einer außergerichtlichen Einigung gemäß § 10 Abs. 3 L-BGG.


7. Kontinuierliche Verbesserung

  • Wir führen mindestens einmal jährlich ein umfassendes WCAG-Audit (Ziel: WCAG 2.2 AA) durch.
  • Nutzende Feedbacks werden kontinuierlich ausgewertet und – sofern nötig – zeitnah umgesetzt.

Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und bei wesentlichen Änderungen der Website umgehend angepasst.

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